Für einen reibungslosen Übergang

Entlassmanagement

Nach der Entlassung aus der Psychiatrischen Klinik Uelzen soll es für Patient*innen einen möglichst reibungslosen Übergang nach Hause oder in weiterführende Angebote geben. Deshalb ist unser Entlassmanagement individuell auf jede* Patient*in zugeschnitten, ressourcen- und teilhabeorientiert. Im Bedarfsfall stimmen wir uns auch mit gesetzlichen Vertretungs- und Betreuungspersonen ab. Sofern erforderlich und erwünscht, nehmen wir Kontakt mit weiterbehandelnden Ärzt*innen oder nachsorgenden Einrichtungen aus unserem umfangreichen Netzwerk auf.

Am 1. Oktober 2017 traten Regelungen für ein erweitertes Entlassmanagement in Kraft (§ 39 Abs. 1a SGB V), mit dem für gesetzlich krankenversicherte Patient*innen der Übergang von der stationären oder teilstationären Behandlung in andere Versorgungsformen beziehungsweise nach Hause bedarfsgerecht und kontinuierlich verbessert werden soll. Zu Beginn einer Behandlung oder Beratung klären wir unsere Patient*innen über die gesetzlichen Grundlagen des Entlassmanagements auf.